Die Betreuungsbehörde im Amt für Soziale Dienste erklärt, was bei einer rechtlichen Betreuung und Vorsorgevollmachten wichtig ist.
Manche Erwachsene können wegen Krankheit oder Behinderung bestimmte Dinge nicht allein regeln – zum Beispiel Briefe lesen, mit Geld umgehen oder Arzttermine machen. Die Betreuungsbehörde zeigt, wer helfen kann.
Wenn eine Betreuung nötig ist, sucht das Gericht mit der Betreuungsbehörde eine passende Person. Ziel ist, dass die betroffene Person weiter selbst über ihr Leben entscheiden kann.
Ärzt:innen und Sozialarbeiter:innen können sich bei Sorgen um eine betreute Person an die Betreuungsbehörde wenden und dort fachliche Hilfe bekommen. WEITER