Wenn Sie Ihr Kind alleine erziehen, geschieht dies meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn Ihr Kind nicht wenigstens den Mindestunterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Damit diese Situation für Sie und Ihr Kind etwas besser wird, gibt es den Unterhaltsvorschuss.
Sie hatten noch keinen Kontakt mit uns? Dann senden Sie ihr Anliegen gerne an unser Eingangsmanagement.
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Wenn Sie bereits mit uns Kontakt hatten und wissen welcher Abschnitt der Unterhaltsvorschussstelle für Sie zuständig ist, nutzen Sie eine der unten stehenden Adressen.
Bitte geben Sie bei jeder schriftlichen Kontaktaufnahme den Namen, die Anschrift des Kindes und, wenn bekannt, unser Akzenteichen an.
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