Wir erbringen Leistungen im Rahmen des Kapitel 8. SGB XII für obdachlose, strafentlassene, in U-Haft befindliche Menschen und drogenabhängige Menschen:
1. Zuständig für volljährige in Bremen lebende Personen, die sogenannte harte Drogen konsumieren
2. Zuständig für volljährige alleinstehende Personen, bei denen im Sinnde des § 67 SGB besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, insbesondere
3. Bewilligung von Leistungen für inhaftierte in Bremen ansässige Personen in Justizvollzugsanstalten
4. Zuständig für Personen im stationären Maßregelvollzug (§ 63 / 64 StGB) und stationäre Unterbringung nach § 126 a StPo beziehungsweise in stationären Eingliederungshilfeeinrichtungen in und außerhalb Bremens unter laufender Maßregel oder unter Führungsaufsicht
HINWEIS: Wenn Sie inhaftiert sind oder die letzte Haftstrafe weniger als 6 Monate zurückliegt, ist der Mitarbeiter der Straffälligenbetreuung in der Zentralen Fachstelle Wohnen im Tivoli Hochhaus (Bahnhofsplatz 29) für Sie zuständig.
Wenn Strom, Erdgas und Wasser abgestellt werden…
… dann wird es zu Hause ungemütlich. Duschen, Heizen, Kochen, Fernsehen und viele andere Dinge des täglichen Lebens sind dann nicht mehr möglich. Wenn Sie in Bremen oder Bremerhaven leben, dann können wir Ihnen helfen, damit es nicht soweit kommt. Hier gibt es Hilfe bei Strom-, Gas- oder Wassersperren.
Die Sprechzeiten sind jeweils Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr. Anmeldung ist bis 11:00 Uhr erforderlich.
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
(TIVOLI Hochhaus)