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Zentrale Wirtschaftliche Hilfe

Wir erbringen Leistungen im Rahmen des Kapitel 8. SGB XII für obdachlose, strafentlassene, in U-Haft befindliche Menschen und drogenabhängige Menschen:

  • zum Beispiel Mietübernahmen bei U-Haft
  • Kostenübernahmen für stationäre Leistungen
  • Kostenübernahmen für betreutes Wohnen

1. Zuständig für volljährige in Bremen lebende Personen, die sogenannte harte Drogen konsumieren

  • alle existenzsichernden Leistungen (SGB XII, AsybLG)
  • Kostenübernahme für die Unterbringung in Drogennotunterkünften
  • Kostenübernahme medizinische Rehabilitation

2. Zuständig für volljährige alleinstehende Personen, bei denen im Sinnde des § 67 SGB besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, insbesondere

  • Straffällige, Haftentlassene sowie von Haft bedrohte Personen, die Betreuung erhalten
  • Wohnungslose,- Übernahme der Kosten für Notunterkünfte
  • Übernahme der Hilfeplanung und Leistungsgewährung für alle gesamtplanpflichtigen ambulanten und stationären Maßnahmen gem. § 67/68 SGB XII innerhalb und außerhalb von Bremen

3. Bewilligung von Leistungen für inhaftierte in Bremen ansässige Personen in Justizvollzugsanstalten

  • in und außerhalb Bremen
  • Übernahme der Mietzahlungen während Inhaftierung ab 3 bis zu 6 Monaten
  • Übernahme von Taschengeldzahlungen während U- Haft

4. Zuständig für Personen im stationären Maßregelvollzug (§ 63 / 64 StGB) und stationäre Unterbringung nach § 126 a StPo beziehungsweise in stationären Eingliederungshilfeeinrichtungen in und außerhalb Bremens unter laufender Maßregel oder unter Führungsaufsicht

  • Übernahme der Unterbringungskosten sowie der existenzsichernden Leistungen (Barbetrag und
  • Bekleidungsbeihilfe) und gegebenenfalls der Krankenhilfe

HINWEIS: Wenn Sie inhaftiert sind oder die letzte Haftstrafe weniger als 6 Monate zurückliegt, ist der Mitarbeiter der Straffälligenbetreuung in der Zentralen Fachstelle Wohnen im Tivoli Hochhaus (Bahnhofsplatz 29) für Sie zuständig.

SOS-Stromsperre

Wenn Strom, Erdgas und Wasser abgestellt werden…
… dann wird es zu Hause ungemütlich. Duschen, Heizen, Kochen, Fernsehen und viele andere Dinge des täglichen Lebens sind dann nicht mehr möglich. Wenn Sie in Bremen oder Bremerhaven leben, dann können wir Ihnen helfen, damit es nicht soweit kommt. Hier gibt es Hilfe bei Strom-, Gas- oder Wassersperren.

Die Sprechzeiten sind jeweils Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr. Anmeldung ist bis 11:00 Uhr erforderlich.

Zentrale Wirtschaftliche Hilfe

Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
(TIVOLI Hochhaus)