Die rechtliche Notvertretung unterstützt unbegleitete minderjährige Ausländer:innen (umA) während der vorläufigen Inobhutnahme gemäß §§ 42a ff. SGB VIII.
Sie stellt sicher, dass die Rechte und Interessen der jungen Menschen während des gesamten Verfahrens gewahrt werden und begleitet diese insbesondere bei rechtlich relevanten Entscheidungen und Verfahren.
Die rechtliche Notvertretung handelt unabhängig von der behördlichen Erstversorgung und nimmt die rechtliche Interessenvertretung der jungen Menschen wahr.
Die rechtliche Notvertretung vertritt die Interessen unbegleiteter minderjähriger Ausländer:innen (umA) während der vorläufigen Inobhutnahme und begleitet sie in rechtlich relevanten Verfahren. Sie unterstützt insbesondere bei:
Die rechtliche Notvertretung informiert und berät unbegleitete minderjährige Ausländer:innen (umA) zu ihren Rechten, Handlungsmöglichkeiten und den Abläufen der Verfahren. Die Beratung umfasst insbesondere:
Rembertiring 39
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