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Existenzsichernde Leistungen

Wenn du in Bremen lebst und Eingliederungshilfe bekommst, aber so wenig Geld hast, dass es nicht zum Leben reicht, kannst du zusätzlich Geld zum Lebensunterhalt bekommen. Darum kümmert sich beim Amt für Soziale Dienste der Bereich „Grundsicherung“ im Fachdienst Teilhabe. Die Regeln dafür stehen im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII).

Wenn du arbeiten kannst, aber trotzdem nicht genug Geld hast, kannst du Bürgergeld bekommen. Dafür ist das Jobcenter zuständig. Die Regeln dazu stehen im Sozialgesetzbuch 2 (SGB II).

Mehr Informationen
Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
  • Wir informieren Sie, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
  • Wir klären, wie Ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigt werden und ob Ihr Ehe- oder Lebenspartner:in betroffen ist.
  • Wir erläutern, dass bei einem Jahreseinkommen von unter 100.000 Euro pro unterhaltspflichtiger Person keine Unterhaltsforderungen gegenüber Kindern oder Eltern bestehen.
Krankenhilfe
  • Wir informieren Sie über Ihren Anspruch auf medizinische Versorgung, wenn Sie keine Krankenkasse haben oder die Kosten nicht gedeckt sind.
Hilfe zur Pflege
  • Wir beraten Sie, ob Sie Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben, wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft Hilfe im Alltag benötigen.
  • Wir klären, ob Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Pflegehilfen erfüllen.
  • Wir informieren Sie über die verschiedenen Formen der Hilfe zur Pflege und welche Unterstützungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Wir beraten Sie, ob Sie Anspruch auf Hilfe zur Weiterführung Ihres Haushalts haben, wenn niemand im Haushalt in der Lage ist, die Haushaltsführung zu übernehmen.
  • Wir klären, unter welchen Voraussetzungen die Weiterführung des Haushalts notwendig ist und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.
Blindenhilfe nach dem SGB XII/ Landespflegegeldgesetz
  • Wir informieren Sie über die Möglichkeit, Blindenhilfe zu erhalten, um Mehraufwendungen aufgrund Ihrer Blindheit auszugleichen.
  • Wir prüfen mit Ihnen, ob Sie bereits andere gleichartige Leistungen erhalten und ob Blindenhilfe zusätzlich möglich ist.
Mehr Informationen
Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
  • Unterstützung bei der Antragstellung.
  • Berechnung und Auszahlung der monatlichen Grundsicherung zum Lebensunterhalt.
  • Keine Unterhaltsforderungen gegenüber unterhaltspflichtigen Angehörigen, wenn deren Einkommen unter 100.000 Euro jährlich liegt.
Krankenhilfe
  • Übernahme der Kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen.
  • Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmitteln und Zahnersatz.
  • Übernahme von Krankenhausaufenthalten und anderen notwendigen Gesundheitsleistungen zur Genesung oder Linderung von Krankheitsfolgen.
Hilfe zur Pflege
  • Bedarfsorientierte Auszahlungen von Leistungen unabhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit.
  • Übernahme von Kosten für Pflegepersonen (z.B. Haushaltshilfen/Nachbarschaftshilfen), die Ihnen bei der alltäglichen Pflege helfen.
  • Unterstützung bei den Kosten für professionelle Pflege durch Dienstleister:innen, wenn diese notwendig sind.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Organisation und Finanzierung von Haushaltshilfen, wenn niemand im Haushalt den Alltag bewältigen kann.
Blindenhilfe nach dem SGB XII/ Landespflegegeldgesetz
  • Monatliche finanzielle Unterstützung zur Deckung der blindheitsbedingten Mehraufwendungen.
  • Zusätzliche Leistungen, sofern keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften gewährt werden.

Kontakt

Amt für Soziale Dienste - Existenzsichernde Leistungen -