Brauchen Sie Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder bei der Klärung der Vaterschaft zu Ihrem Kind?
Möchten Sie die Vaterschaft anerkennen, das gemeinsame Sorgerecht beantragen oder eine Unterhaltsverpflichtung?
Wünschen Sie eine Beistandschaft für Ihr Kind?
Dann sind sie hier richtig.
In Abstammungs- und Unterhaltssachen vertreten wir Ihr Kind sogar bei Gericht.
Bei uns erhalten Sie Bescheinigungen über das alleinige Sorgerecht bzw. darüber, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
Wir setzen uns für die Interessen des Kindes unter Einbeziehung beider Elternteile ein und fördern sozial-familiäre Bindungen. Dabei gehen wir davon aus, dass Eltern grundsätzlich im Interesse der Kinder handeln. Wir stärken und unterstützen Sie dabei.
Wir geben unser fachliches und menschliches Wissen denjenigen, die es benötigen und in dem Maße, wie sie es wünschen. Unser Ziel ist es, dass Eltern in die Lage versetzt werden, ihre Situation weitgehend selbstständig zu verbessern beziehungsweise zu bewältigen. Alle Beratungen, Unterstützungen und Beurkundungen sind für Sie kostenfrei.
Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für
Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung für
Beurkundung vor oder nach der Geburt eines Kindes von zum Beispiel
Bescheinigungen über das alleinige Sorgerecht
Amtspflegschaften
Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Stadtteil oder Ortsteil, in dem Sie wohnen. Ein Klick auf Ihren Stadtteil bringt Sie direkt zur entsprechenden Seite.
Blumenthal, Vegesack, Burglesum
Gröpelingen, Walle, Häfen, Blockland, Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff
Neustadt, Obervieland, Woltmershausen, Huchting, Strom, Seehausen
Schwachhausen, Horn-Lehe, Vahr, Oberneuland, Borgfeld, Hemelingen, Osterholz