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Fachkräfte im Anerkennungsjahr

Bachelorabsolvent*innen der Sozialen Arbeit, die im Rahmen ihres Fachschul- bzw. Fachhochschulabschlusses Sozialpädagogin/Sozialpädagoge ein einjähriges Anerkennungspraktikum absolvieren müssen, erhalten untenstehend weiterführende Informationen.

Das Anerkennungsjahr beginnt jährlich zum April. Es werden ebenfalls Plätze für den dreimonatigen Verwaltungsteil im Rahmen des Anerkennungsjahres angeboten. Hier ist der zeitliche Beginn nach Absprache möglich. Das Anerkennungspraktikum kann in einem unserer Sozialzentren, dem Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien, oder dem Fachdienst Teilhabe absolviert werden.

Bewerbung:
Um das Anerkennungsjahr im Amt für Soziale Dienste absolvieren zu können, ist es erforderlich, sich erfolgreich auf eine Stelle im AFZ für das Anerkennungsjahr oder den dreimonatigen Verwaltungsteil zu bewerben. Bitte gib in deiner Bewerbung an, in welchem Bereich des Amtes für Soziale Dienste Du dein Anerkennungsjahr absolvieren möchtest.

Deine Ansprechpartner:innen im AFZ findest Du im Karriereportal der Freien Hansestadt Bremen.

Weiterführende Informationen sind auch über die , die die praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen (auch „PAV-Gruppen“ oder „Großgruppen“ genannt) begleitet, zu erhalten.