Die Adoptionsstelle bietet eine umfassende Auskunft, Beratung und Unterstützung rund um das Thema Adoption. Wir sind für alle Fragen die Inlands- oder Auslandsadoptionen betreffen, oder die Akteneinsicht zur Abstammung bis hin zur Beratung für Schwangere für Sie da. Die Adoptionsstelle ist ein zentraler Fachdienst für den gesamten Bereich Bremen und Bremen-Nord.
| Art der Adoption | Mehr Informationen |
|---|---|
| Ein fremdes Kind adoptieren | Ein fremdes Kind adoptieren |
| Ein verwandtes Kind adoptieren | Ein verwandtes Kind adoptieren |
| Ein Stiefkind adoptieren | Ein Stiefkind adoptieren |
| Ein ausländisches Kind adoptieren | Ein Kind aus dem Ausland adoptieren |
| Art der Adoption | Mehr Informationen |
|---|---|
| Inlandsadoption | Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen |
| Auslandsadoption | Eignung als Adoptiveltern für eine Auslandsadoption prüfen (allgemein) |
| Adoptionserklärung | Bereiterklärung der Adoptionseltern bei Adoption eines Kindes aus dem Ausland |
| Gebühren | Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen |
| Verlängerung des Bescheides | Verlängerung der Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren beantragen |
| Dienstleistung | Mehr Informationen |
|---|---|
| Akteneinsicht Abstammung | Adoptierte Menschen und deren Familien |
| Adoptionsauflösung durch das Kind | Adoption rückgängig machen durch Kinder über 14 Jahre |
| Einwilligung des Vaters | Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes |
| Zustimmung zur Adoption | Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren |
Wir beraten und begleiten Sie zu folgenden Themen:
Die Beratung ist unverbindlich und ergebnisoffen. Wir suchen mit Ihnen zusammen nach einer passenden Lösung für Sie und Ihr Kind. Ein Vermittlungsauftrag kann von Ihnen zurück genommen werden.
Nur die Erstberatung schwangerer Frauen kann auf Wunsch anonym erfolgen.
Schwangere Frauen und deren Partner können zur Beratung in die Adoptionsstelle Bremen kommen, auch wenn sie ihren Wohnsitz nicht in Bremen haben.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Bremen haben, rufen Sie uns an und melden sich zu unserer nächsten Informationsveranstaltung an. Dort erfahren Sie alles, was Sie für die weiteren Schritte wissen müssen.
Wir haben keine Gestattung als Auslandsvermittlungsstelle, daher müssen Sie sich eine Auslandsvermittlungsstelle suchen. Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Bundesjustizamtes https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZAA/BZAA_node.html
Sie können sich auch an die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Hamburg wenden, den Kontakt stellen wir für Sie her. Außerdem empfehlen wir den Besuch unserer Informationsveranstaltung.
Nein, wenn wir selbst kein geeignetes Bewerberpaar für ein Kind haben, weiten wir unsere Suche über die Zentrale Adoptionsstelle Hamburg bundesweit aus. In diesem Zusammenhang würde auch Ihre Adoptionsstelle angesprochen werden.
Wir informieren und beraten Sie, den Antrag stellen Sie dann über einen Notar oder eine Notarin beim Familiengericht.
Ja, auch wenn diese oder dieser kein Sorgerecht hat.
Wenn Ihre Vermittlung in Bremen stattgefunden hat, können wir Ihre leiblichen Eltern und Geschwister für Sie suchen und ggfs. den Kontakt herstellen.
Ja, die Adoptionsakten ab Jahrgang 1960 befinden sich in unserem Archiv. Alle Adoptierten ab 16 Jahre haben ein Recht auf Einsicht ihrer Adoptionsakte. Jüngere Kinder und Jugendliche benötigen die Erlaubnis ihrer (Adoptiv)Eltern.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Pflegefamilien, Pflegeeltern, Patenschaften und Kindertagespflege an
Wenn Sie den Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson beantragen wollen, informieren Sie sich bitte im Serviceportal.