Manche Berufsgruppen, zum Beispiel Ärzt:innen oder Sozialarbeiter:innen, müssen mit vertraulichen Informationen vorsichtig umgehen. Wenn sie sich Sorgen um eine betreute Person machen, können sie mit der Betreuungsbehörde sprechen. Die Fachkraft dort kennt sich gut aus und hilft dabei, eine gute Lösung zu finden – so steht es auch im Gesetz (§ 31 BtOG).