Wer beruflich Betreuungen führen möchte, muss sich bei der zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) registrieren lassen. Die Betreuungsbehörde der Stadt Bremen ist zuständig, wenn der Geschäftssitz (Betreuungsbüro oder eine Kanzlei) in Bremen ist oder errichtet werden soll. Besteht noch kein Geschäftssitz, ist der Wohnsitz ausschlaggebend.
Sollten Sie sich als Berufsbetreuer:in registrieren lassen wollen, melden Sie sich bitte bei den Ansprechpartner:innen
Ansprechpartner:in | |
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Registrierung | |
Wenn Sie beruflich als Betreuer:in tätig werden wollen, müssen Sie sich vorher erfolgreich registrieren lassen. weiter