Hier finden Sie einen Überblick über die Aufgaben und Angebote und Beratungsangebote der Betreuungsbehörde – und darüber, wie Sie Unterstützung erhalten können.
Mehr Informationen | |
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Einführung | Einführung rechtlicher Betreuer:innen in ihre Aufgaben |
Unterstützung | Beratung und Unterstützung bei der Wahrnehmung der Betreuung |
Benennung | Benennung geeigneter Betreuer:innen sowie Verfahrenspfleger beim Betreuungsgericht |
Beratung | Beratung und Unterstützung Bevollmächtigter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben |
Gericht | Wir helfen dem Gericht dabei zu entscheiden, ob eine Person eine rechtliche Betreuung braucht, und schreiben dafür Berichte. |
Vermittlung | Wir helfen zuerst mit anderen Angeboten und unterstützen zusätzlich, damit keine rechtliche Betreuung nötig ist. |
Begleitung bei schwierigen Entscheidungen | Wir helfen Betreuer:innen und Bevollmächtigten, wenn jemand in einer Klinik oder in einer ähnlichen Einrichtung untergebracht werden soll. |
Begleitung ehrenamtlicher Betreuer:innen | Wir helfen ehrenamtlichen Betreuer:innen dabei, eine Vereinbarung mit einem Betreuungsverein zu treffen, damit sie gut begleitet und unterstützt werden. |
Unterschrift bestätigen lassen | Wir bestätigen Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Das kostet 10 Euro. |
Infos zur Vertretung in der Ehe | Wir erklären, was Ehepartner:innen füreinander entscheiden dürfen, wenn eine Person nicht mehr selbst entscheiden kann. |
Infos rund um das Betreuungswesen | Wir erklären, wie rechtliche Betreuung funktioniert und welche Hilfe es gibt. |
Gemeinsam für gute Betreuung | Wir arbeiten mit anderen Stellen zusammen, damit Menschen mit rechtlicher Betreuung gut unterstützt werden und die Hilfe immer besser wird. |
Mehr Informationen | |
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Antrag | Betreuung - Antrag auf Einrichtung eines Betreuungsverfahrens |
Wechsel | Betreuung - Betreuerwechsel |
Beendigung | Betreuung - Schlusstätigkeit bei Beendigung |
Stadtteil | Ansprechpartner:in |
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Allgemeine Verwaltung | |
Allgemeine Verwaltung | |
Leitung |
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner:innen für die Stadtteile Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff, Walle, Blockland, Gröpelingen und Häfen
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner:innen für die Stadtteile Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff, Walle, Blockland, Gröpelingen und Häfen
Stadtteil | Ansprechpartner:in |
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Abschnittsleitung Mitte/West | |
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner:innen für die Stadtteile Neustadt, Huchting, Obervieland, Stom, Seehausen
Stadtteil | Ansprechpartner:in |
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Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner:innen für die Stadtteile Burglesum, Vegesack, und Blumenthal
Stadtteil | Ansprechpartner:in |
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Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner:innen für die Stadtteile Schwachhausen, Vahr, Horn-Lehe, Borgfeld, Oberneuland, Osterholz und Hemelingen
Stadtteil | Ansprechpartner:in |
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Abschnittsleitung für Ost und Nord | |
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vollmacht beauftragen Sie eine vertraute Person, für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen. Dies gilt, wenn Sie aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen dazu nicht mehr in der Lage sind. Liegt eine wirksame Vorsorgevollmacht einer betreuungsbedürftigen Person für die erforderlichen Aufgabenbereiche vor und ist die bevollmächtigte Person bereit, die Angelegenheiten der betreuungsbedürftigen Person wahrzunehmen, so ist die gerichtliche Bestellung eines rechtlich Betreuenden nicht erforderlich.
Wo kann ich eine Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen?
Wenn Sie Vorsorge treffen wollen, so erhalten Sie in der Betreuungsbehörde nähere Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen sowie deren Beglaubigungen. Wir beglaubigen nach telefonischer Terminvereinbarung Unterschriften und Handzeichen unter diesen vorsorgenden Verfügungen.
Was ist eine rechtliche Betreuung?
Eine rechtliche Betreuung können Volljährige erhalten, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ganz oder teilweise ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht besorgen können. Eine rechtliche Betreuung darf nur eingerichtet werden, wenn dies erforderlich ist. Dies geschieht nur, wenn alle anderen Hilfs- und Unterstützungsangebote nicht mehr ausreichend sind und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Eine rechtliche Betreuung folgt den individuellen Wünschen der betroffenen Person und stärkt dadurch das Selbstbestimmungsrecht. Sie soll den betroffenen Menschen unterstützen seine Angelegenheiten so weit wie möglich eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu erledigen.
Wer kann Betreuungen übernehmen?
Jeder Volljährige kann eine rechtliche Betreuung übernehmen. Bei der Auswahl der
Betreuer sind in erster Linie die Wünsche der Betroffenen zu beachten. Häufig übernehmen Familienangehörigen die rechtliche Betreuung. Steht kein naher Verwandter zur Verfügung, kann die Betreuung auch an einen fremden ehrenamtlichen Betreuenden übertragen werden oder es wird Berufsbetreuender bestellt.
Wie kann ich eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen?
Vereinbaren Sie individuell einen Termin mit uns, wenn Sie Informationen zu diesem Thema wünschen. Wir erzählen Ihnen gerne, was dieses Ehrenamt erfordert, aber auch zu bieten hat.
Wo können ehrenamtliche Betreuende Hilfe und Unterstützung bekommen?
Sie haben einen Anspruch auf Unterstützung und Beratung bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben. Ihre Ansprechpartner sind hier die Betreuungsgerichte, die anerkannten Betreuungsvereine sowie die Betreuungsbehörde. Die Beratung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.
Wer beaufsichtigt rechtliche Betreuer?
Das Handeln rechtlicher Betreuer wird durch die Betreuungsgerichte im Sinne der Betroffenen begleitet und überwacht.
Wer kann eine rechtliche Betreuung anregen?
Stellen Dritte die Hilfsbedürftigkeit einer anderen Person fest, so können diese beim zuständigen Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anregen. Meistens geschieht dies durch Angehörige, Nachbarn, Ärzte, soziale Einrichtungen oder die Betroffenen selbst stellen einen Antrag.
Was kostet eine rechtliche Betreuung?
Hier ist zu unterscheiden, ob die Betreuung ehrenamtlich oder beruflich geführt wird.
Ehrenamtliche rechtliche Betreuende können -nach Antrag- eine jährliche Aufwandspauschale in Höhe von derzeit 425,-€ (Stand: 01.01.2023) erhalten. Ist die betreute Person vermögend trägt sie die Höhe dieser Pauschale. Wenn die betreute Person mittellos ist, wird die Aufwandspauschale aus der Staatskasse gewährt.
Beruflich bestellte Betreuer erhalten eine gesetzlich festgelegte Vergütung, die seitens der betreuten Person zu tragen ist. Ist die betreute Person mittellos wird die Vergütung aus der Staatskasse gewährt.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Vorschriften des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG).
Darüber hinaus richtet sich die Höhe der monatlichen Fallpauschale nach der beruflichen Qualifikation des rechtlichen Betreuers, der Dauer der geführten Betreuung, dem gewöhnlichen Aufenthalt der betreuten Person sowie deren Vermögensstatus.
Außerdem fallen beim Betreuungsverfahren Gerichtskosten an, die vermögenden Betreuten in Rechnung gestellt werden.
[Endet die rechtliche Betreuung mit dem Tod der Betroffenen?
Durch den Tod der betroffenen Personen endet das Betreuungsverhältnis ohne einen gerichtlichen Aufhebungsbeschluss. Alle Rechte und Pflichten der Betreuten stehen nunmehr den Erben oder den Erbengemeinschaften zu.
Die rechtlichen Betreuer haben das Betreuungsgericht über den Tod des Betreuten zu informieren, den Betreuerausweis zurückzugeben und, sofern der Aufgabenkreis Vermögenssorge bestand, eine Schlussrechnungslegung einzureichen. Auch so genannte