Sobald Sie als Erziehungsberechtigten den Antrag bearbeitet haben, können Sie diesen zum Gesundheitsamt schicken. Sobald der Antrag dort eingegangen ist, wird Ihr Kind zur Diagnostik ins Gesundheitsamt eingeladen. Bei einer möglichen Komplexleistung erfolgt zusätzlich eine Untersuchung in der Früherkennungsstelle.