Rechtliche Notvertretung für unbegleitete minderjährige Ausländer:innen (umA)
Die rechtliche Notvertretung unterstützt unbegleitete minderjährige Ausländer:innen (umA) während der vorläufigen Inobhutnahme gemäß §§ 42a ff. SGB VIII.
Sie stellt sicher, dass die Rechte und Interessen der jungen Menschen während des gesamten Verfahrens gewahrt werden und begleitet diese insbesondere bei rechtlich relevanten Entscheidungen und Verfahren.
WEITER