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Junge Menschen

Die unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (umA), die in Bremen bleiben, besuchen hier Schulen oder beginnen eine Ausbildung. Sie wohnen bei Verwandten, in Pflegefamilien, betreuten Wohngruppen oder Heimen. Damit sie in Bremen Fuß fassen und selbständig werden können, betreut und begleitet sie der ambulante Sozialdienst Junge Menschen – Case Management Case Management. Außerdem hat das Jugendamt die gesetzliche Pflicht, Kinder und Jugendliche zu schützen. Diese Verantwortung nimmt das Case Management im Rahmen des Wächteramtes wahr.

Das Case Management Junge Menschen betreut und begleitet Kinder und Jugendliche in Bremen, damit sie gut in der Stadt ankommen, selbständig werden und passende Unterstützung erhalten. Dazu gehören Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige oder Eingliederungshilfen, zum Beispiel Gespräche über ihre Unterstützung, betreute Wohngruppen oder schulische Förderung.

Das Case Management sorgt auch für Schutzmaßnahmen, etwa Inobhutnahmen nach Polizei- oder Krisenmeldungen, und wirkt in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit. Außerdem berät und begleitet es geflüchtete Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen und Übergangswohnheimen, prüft gemeinsam mit den Familien, welche Hilfen notwendig sind, und arbeitet eng mit Träger*innen, Schulen, Kliniken, Polizei, Gerichten und weiteren Stellen zusammen. Auch am Kinder- und Jugendnotdienst beteiligt sich das Case Management, zum Beispiel bei Gefahrenabschätzungen, Kriseninterventionen oder Bereitschaften in der Nacht und am Wochenende.

Diese Regelungen stehen alle im Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe sowie im Jugendgerichtsgesetz (JGG) – Gesetz über den Umgang mit Jugendlichen im Strafverfahren.

(Englisch)

  • Einleitung, Betreuung und Steuerung von ambulanten, teilstationären und fremduntergebrachten Maßnahmen (Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen gemäß §§ 27, 41, 35a SGB VIII).
  • Durchführung von Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, z. B. Inobhutnahmen nach Polizei- oder Krisenmeldungen.
  • Bewertung von Krisen nach den Richtlinien des Jugendamtes Bremen.
  • Mitwirkung bei Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz.
  • Einsatz im Kinder- und Jugendnotdienst zur Kindeswohlsicherung, Gefahrenabschätzung, Bereitschaften sowie Krisenintervention vor Ort – auch nachts und am Wochenende.
  • Zusammenarbeit und Vernetzung mit Trägern, Einrichtungen, Schulen, Kliniken, Polizei, Gerichten u. a.

(Englisch)

  • Beratung und Begleitung von geflüchteten Familien in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen sowie in den Übergangswohnheimen der Stadt Bremen.
  • Gemeinsame Prüfung mit den Familien, ob familienunterstützende, -fördernde oder -ersetzende Hilfen nach dem SGB VIII notwendig sind.
  • Beratung und Unterstützung für Jugendliche in Einzelfällen im Rahmen von Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz.

(Englisch)

Kontakt

Sozialdienst Junge Menschen für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen