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Amtsvormundschaft

Was ist eine Amtsvormundschaft? Wenn Eltern nicht für ihre Kinder sorgen können oder dürfen kommt es zu einer Amtsvormundschaft. Ein Vormund ist dann die gesetzliche Vertretung für das Kind.

Der Fachdienst Amtvormundschaft / Amtspflegschaft ist ein stadtzentraler Dienst und für den gesamten Bereich Bremen und Bremen-Nord zuständig. Der Fachdienst ist Ansprechpartner in allen Fragen, die Kinder und Jugendliche betreffen, die unter Amtsvormundschaft beziehungsweise Amtspflegschaft stehen.

Unsere Angebote:

  • Wahrnehmung aller Aufgaben als gesetzlicher Vormund für Kinder, deren Mütter selbst noch nicht volljährig sind.
  • Wahrnehmung der elterlichen Sorge als bestellter Amtsvormund / Amtspfleger, wenn den Eltern oder einem Elternteil die elterliche Sorge ganz oder teilweise entzogen worden ist. Elterliche Sorge ist die Personensorge für das Kind (z.B. schulische oder medizinische Angelegenheiten) und die Vermögenssorge (z.B. Verwaltung des Vermögens, rechtliche Vertretung des Kindes in finanziellen Angelegenheiten.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin (siehe Kontakt).

Kontakt

Sozialzentrum 3

Rembertiring 39
28203 Bremen

0421 361-18444
0421 361-16639

Frau Niemann

Referatsleitung