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Sorgeregister - neu

Im Sorgeregister wird verzeichnet, ob nicht miteinander verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind haben oder ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt.

Sie sind die Mutter eines Kindes und nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet?
Sie brauchen eine Bescheinigung darüber, dass Sie das alleinige Sorgerecht haben oder mit dem Vater keine gemeinsame Sorge erklärt haben (Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister, früher Negativbescheinigung oder Negativtest genannt)? Wir helfen Ihnen dabei!

Kontakt

Frau Tatjana Seibel

Hansator 11
28217 Bremen

+49 421 361 98726
+49 421 361 8553
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