Wer im Land Bremen so niedrige Einkünfte hat, dass diese unterhalb des Existenzminimums liegen, hat einen Anspruch auf ergänzende finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt.
Für nicht-erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Familien - dazu zählen auch ältere Menschen - übernimmt das Amt für Soziale Dienste die Grundsicherung. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden Sie im Sozialgesetzbuch XII.
Für erwerbsfähige Hilfebedürftige übernimmt das Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (umgangssprachlich auch "Hartz IV" genannt) die Grundsicherung. Diese Leistung liegt in der Zuständigkeit der Jobcenter. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden Sie im Sozialgesetzbuch II.
Menschen, die Hilfe in besonderen Lebenslagen benötigen, können sich ebenfalls an uns wenden.
Zum Fachdienst Soziales gehören die Bereiche:
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Fachdienste Soziales Mitte-West und Süd (Sozialzentrum 2 und Sozialzentrum 4) im Amt für Soziale Dienste Bremen in der Zeit vom 13.04.2026 bis 17.04.2026 für den Publikumsverkehr geschlossen sind. In dieser Zeit ist der Dienst sowohl für persönliche Vorsprachen, als auch für telefonische Anfragen nicht erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass Anträge und Anfragen während dieser Schließzeit nicht bearbeitet werden können. Wir bitten Sie daher, Ihre Anliegen rechtzeitig vor oder nach diesem Zeitraum zu erledigen.
Die Schließwoche ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Ab dem 20.04.2026 stehen wir Ihnen wie gewohnt wieder zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Entschuldigung für eventuelle Unannehmlichkeiten.
Die allgemeine Sozialhilfe umfasst eine Vielzahl von Leistungen, unter anderem