Eine rechtliche Betreuung wird notwendig, wenn ein Mensch aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung wichtige Entscheidungen oder Geschäfte nicht mehr alleine tätigen kann. Der rechtliche Betreuer oder die Betreuerin unterstützt ihn dann im Auftrag des Amtsgerichts unter Wahrung seines Selbstbestimmungsrechts bei der Regelung seiner Angelegenheiten.
Die Übernahme einer solchen Betreuung kann im Rahmen eines Ehrenamtes erfolgen und wird mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung vergütet. Geeignete Betreuerinnen und Betreuer werden durch die Betreuungsbehörde ausgewählt. Das Ehrenamt bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre sozialen Kompetenzen für einen guten Zweck einzusetzen und sich für bedürftige Menschen zu engagieren.
Für ausführlichere Informationen, werfen Sie gerne einen Blick in die Broschüre. (pdf, 978.8 KB)