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Wirtschaftliche Hilfen für Flüchtlinge

Das Referat Wirtschaftliche Hilfen ist zuständig für die Bearbeitung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Zielgruppe sind Asylsuchende in Bremen, die über keinen eigenen Wohnraum verfügen und in der Zentralen Aufnahmestelle (Erstaufnahmeeinrichtung), Notunterkünften, Übergangswohnheimen oder ähnlichem betreut werden.

Die sicherzustellenden Leistungen nach dem AsylbLG sind zum Beispeil die Gesundheitsversorgung, die Regelbedarfe und das Taschengeld. Die Durchführung von Krankenbehandlung wird über die AOK Bremen/Bremerhaven getragen. Sobald der aufenthaltsrechtliche Status geklärt ist, erfolgt die Abgrenzung nach dem Rechtskreis (AsylbLG,SGB XII oder [ABK SGB II;Sozialgesetzbuch 2).

Die Personen, die im AsylbLG verbleiben und dann angemessenen Wohnraum finden, erhalten vom Referat Wirtschaftliche Hilfen eine Mietübernahmebescheinigung. Sofern ein Mietverhältnis zustande kommt, können auf Antrag Wohnraumbeschaffungskosten (Erstausstattung der Wohnung, Mietkaution/Garantieerklärung und so weiter) bewilligt werden. Mit Bezug der Wohnung erfolgt die Fallabgabe in das jeweils örtlich zuständige Sozialzentrum.

Montag, Dienstag und Donnerstag 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Mittwoch und Freitag ist dieser Dienst geschlossen.

In Notfällen können Sie sich auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail an wihi.fluechtlinge@afsd.bremen.de an uns wenden.

Wirtschaftliche Hilfen für Flüchtlinge

Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien
Breitenweg 29-33
28195 Bremen


Frau Schönfelder

Referatsleitung

+49 421 361-17040
0421 361-17253

Sie erreichen uns (auch außerhalb der Sprechzeiten) unter dem Funktionspostfach:

wihi.fluechtlinge@afsd.bremen.de