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Kurz-Vorstellung in Leichter Sprache

Hallo,
das ist die Internet-Seite vom:
Amt für Soziale Dienste in der Stadt Bremen.

Wofür gibt es uns: das Amt für Soziale Dienste?
Diese Dinge können Sie bei uns tun:
Der Chef vom Amt für Soziale Dienste
Aufgaben vom Jugend-Amt:
Aufgaben vom Sozial-Amt:
Welches Amt ist für Sie da?

Wofür gibt es uns: das Amt für Soziale Dienste?

Wir sind da für Menschen, denen es sehr schlecht geht.
Zum Beispiel: Weil sie sehr wenig Geld haben.
Wir regeln, dass diese Menschen Tipps und Hilfe bekommen.

Wir wollen, dass alle Menschen in Bremen gut zusammen leben.
Jeder soll die gleichen Dinge tun können.

Diese Dinge können Sie bei uns tun:

Sie können Anträge stellen, zum Beispiel:

  • für das Eltern-Geld,
  • für Geld für ihr Kind, wenn Sie es alleine erziehen,
  • für einen Betreuungs-Platz für Ihr Kind.

Und Sie können zu uns kommen,
wenn Sie ein Problem haben.

Wir sind für Sie da.
Wir können Ihnen Tipps geben und
wir können Ihnen helfen.

Der Chef vom Amt für Soziale Dienste

Der Chef vom Amt für soziale Dienste heißt: Frank Nerz.
Er achtet darauf, dass alle im Amt gut arbeiten.
Für unsere Arbeit gibt es Regeln.
In den Regeln steht, wie wir arbeiten sollen.
Unser Chef achtet darauf, dass sich alle an diese Regeln halten.

Zum Amt für Soziale Dienste gehört auch das Jugend-Amt.
Das Jugend-Amt ist da für Kinder und Jugendliche.

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Aufgaben vom Jugend-Amt:

Kinder und Jugendliche sollen Dinge lernen, die sie für ihr Leben brauchen.
Damit sie später als Erwachsene alle Dinge für ihr Leben selbst regeln können.
Und damit sie sich mit anderen Menschen gut verstehen.
Eltern sollen ihren Kindern dabei helfen können.
Dafür geben wir den Eltern Tipps.
Und wir helfen Familien

  • damit sie gut leben können und
  • damit es den Kindern gut geht.

Wir schützen Kinder.
Es soll Kindern und Jugendlichen gut gehen.
Niemand darf ihnen weh tun.

Wenn ein Kind zum Gericht muss, weil es etwas Verbotenes getan hat:
Dann unterstützen und begleiten wir es.

Wir helfen Kindern und Jugendlichen.
Damit sie die Dinge für ihr Leben lernen können, die sie lernen wollen.
Welche Aufgaben wir haben, steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Kinder- und Jugend-Hilfe-Gesetz

Zum Amt für Soziale Dienste gehört auch das Sozial-Amt.
Das Sozial-Amt ist da für Erwachsene.

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Aufgaben vom Sozial-Amt:

Wir helfen Menschen, die zu wenig Geld zum Leben haben.
Zum Beispiel, weil sie schon lange arbeitslos sind.
Oder weil sie zu wenig Geld verdienen.
Wem wir helfen dürfen, steht in einem Gesetz:
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 12.

Wir organisieren Hilfe für Menschen,
die in ihren eigenen Wohnungen leben.
Aber nicht mehr alle Dinge alleine machen können.
Zum Beispiel für alte Menschen oder
für Menschen mit Behinderung.

Wie schauen, welche Hilfe diese Menschen brauchen.
Und wir sorgen dafür:
Dass die Menschen, diese Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:
Hilfe im Haushalt oder bei der Pflege.

Wir helfen Menschen, denen es auf einmal sehr schlecht geht.
Zum Beispiel weil sie einen Unfall hatten
oder weil sie sehr krank sind.

Diese Menschen brauchen dann vielleicht eine Betreuung.
Die Betreuung hilft ihnen dabei, Dinge zu regeln.
Zum Beispiel Dinge mit dem Amt.
Oder einkaufen.

Diese Menschen können Geld und Hilfe
vom Sozial-Amt bekommen :

  • Menschen, die nicht mehr so viel arbeiten können:
    Weniger als 6 Stunden am Tag.
    Zum Beispiel wegen einer Behinderung oder Krankheit.
    Das nennt man auch: Erwerbs-Minderung.
  • Menschen, die Pflege brauchen.
  • alte Menschen
  • Menschen mit einer Behinderung
  • blinde Menschen
  • Menschen, die aus einem anderen Land kommen.
    Sie kommen nach Deutschland,
    weil sie in dem anderen Land nicht gut leben können.
    Zum Beispiel, weil da Krieg ist.
    Man nennt diese Menschen auch: Asyl-Bewerber.

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Welches Amt ist für Sie da?

Das kommt darauf an, wo Sie wohnen.

Wenn Sie auf das Wort Standort klicken,
sehen Sie eine Liste mit unseren Standorten.
Sie sollen zu dem Standort gehen,
die in der Nähe von Ihrer Wohnung ist.

Wenn Sie nicht genau wissen,
zu welcher Adresse Sie gehen müssen:
Dann können Sie uns anrufen und fragen.
Das ist unsere Telefon-Nummer:
04 21 361 82 95

©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Alle Rechte vorbehalten.

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

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Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

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Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

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Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

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Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
  • Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.

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Bedienung und Navigation in Leichter Sprache

Liebe Besucher und Besucherinnen!

Hier erklären wir Ihnen, wie Sie diese Internet-Seite nutzen können.
Die Internet-Seite ist von der Freien Hansestadt Bremen.
Hier finden Sie:

  • Infos und Nachrichten für das Bundesland Bremen.
  • Infos und Arbeits-Ergebnisse aus Politik und Verwaltung.
  • Infos über Ämter, Projekte und andere Einrichtungen in Bremen.

Die Ämter von Bremen haben viele verschiedene Internet-Seiten.
Die Internet-Seiten sind alle gleich gestaltet.
Das heißt zum Beispiel:

  • Die Farben sind gleich.
  • Die Schrift-Art ist gleich.
  • Der Aufbau ist immer ähnlich.

So finden Sie sich auf allen Internet-Seiten
vom Bundesland Bremen gut zurecht.

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Weißer Bereich oben

Ganz oben ist ein weißer Bereich:

Weißes Band über der Hauptnavigation

Dort sehen Sie:

  • das Logo von der Freien Hansestadt Bremen
  • den Namen von der Internet-Seite
  • eine Suche

Oben links sehen Sie immer das Logo von der Freien Hansestadt Bremen.

Amt für Soziale Dienste

Neben dem Logo steht ein Name.

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Geben Sie dort ein Wort ein, das Sie suchen.
Klicken Sie dann auf die Lupe oder auf Enter.
Dann sehen Sie eine Liste mit Ergebnissen.
Die Ergebnisse sind von der Internet-Seite,
auf der Sie gerade sind.

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Unter dem weißen Bereich oben finden Sie verschiedene Themen:

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Sie können auf die Themen klicken.
Dann bekommen Sie mehr Infos zum Thema.
Oder Sie gehen mit dem Maus-Zeiger auf das Thema.
Dann können Sie Überschriften zu dem Thema lesen.

Sie können immer sehen, wo Sie gerade auf der Internet-Seite sind.
Das steht unter den Überschriften.
Es stehen dort die Überschriften von dem Bereich,
in dem Sie gerade sind.
Zum Beispiel:
Sie sind im Bereich Adoptionsstelle.
Der Bereich gehört zu: Kind/Familie.
Das sieht dann so aus:

Bild komplett

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