Das Zentrale Eingangsmanagement ist die erste Stelle für Anträge von Menschen mit Beeinträchtigungen in Bremen, die Leistungen der Sozialen Teilhabe nach dem SGB IX beantragen möchten. Wir erklären Ihnen gerne, wie das Antragsverfahren abläuft.
Nach Eingang des Antrags informieren wir Sie schriftlich oder telefonisch, welche Unterlagen wir für die Prüfung brauchen.
Wenn klar ist, dass wir zuständig sind, geben wir den Antrag an die Kolleg:innen der Teilhabeplanung weiter.
Sollten wir nicht zuständig sein, leiten wir den Antrag an die richtige Stelle weiter und sagen Ihnen Bescheid. (Der genaue Ablauf kann je nach Situation unterschiedlich sein.)
Sie können Ihren Antrag per Post schicken oder als unterschriebene PDF-Datei per E-Mail an das Funktionspostfach senden. Auch Anfragen zum Stand Ihres Antrags richten Sie bitte per E-Mail an dieses Postfach..
Für die Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen:
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Zusammenarbeit mit anderen Träger:innen | Wir arbeiten mit anderen Träger:innen und Institutionen zusammen. |
Mehr Informationen | |
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Fragen zu Anträgen klären | Wir beantworten alle Ihre Fragen zum Antragsverfahren. |
Prüfung von Zuständigkeiten | Wir prüfen, ob wir für Ihre beantragte Leistung zuständig sind. |
Weiterleitung an die zuständige Stelle | Ihr Anliegen wird bei uns geprüft und – falls wir nicht zuständig sind – an die richtige Stelle weitergeleitet. |