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Stationäre Leistungen

Ist jemand nicht pflegeversichert oder sind die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichend, kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII in Betracht.

„Eine Leistungsberechtigung nach dem Sozialgesetzbuch XII besteht für Personen, die

  • pflegeversichert sind oder
  • nicht pflegeversichert sind oder
  • dauerhaft oder nicht dauerhaft pflegebedürftig sind (die voraussichtlich für weniger als sechs Monate der Pflege bedürfen) und mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet sind und
  • die den Eigenanteil aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht bezahlen können.“

Weitere Informationen zur "Hilfe zur stationären Leistung" erhalten Sie auf dem Serviceportal der Stadt Bremen.

Hilfe zur stationären Pflege

Amt für Soziale Dienste Bremen
Pfalzburger Straße 69 A
28207 Bremen

Service