Wer beruflich Betreuungen führen möchte, muss sich bei der zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) registrieren lassen. Die Betreuungsbehörde der Stadt Bremen ist zuständig, wenn der Geschäftssitz (Betreuungsbüro oder eine Kanzlei) in Bremen ist oder errichtet werden soll. Besteht noch kein Geschäftssitz, ist der Wohnsitz ausschlaggebend.
| Mehr Informationen | |
|---|---|
| Registrierung | Registrierung als Berufsbetreuer:in beantragen |
| Wohnsitzwechsel | Wechsel von Sitz oder Wohnsitz als beruflicher Betreuung mitteilen |
| Zuverlässigkeitsvoraussetzung | Änderung der Zuverlässigkeitsvorrausetzungen |
| Vergütung | Ergebnis des Vergütungsfeststellungsverfahrens als berufliche Betreuung vorlegen |
| Mitteilungspflichten | Änderungen im Bestand der beruflich geführten Betreuungen mitteilen |
| Versicherung | Veränderungen des Versicherungsvertrags durch den Versicherer der Betreuungsbehörde anzeigen |
| Rahmenbedingungen | Zeitlichen Gesamtumfang und Organisationsstruktur der beruflichen Betreuungstätigkeit mitteilen |
| Nachweise | Nachweise über absolvierte Fortbildungen als berufliche Betreuung vorlegen |
| Mitteilungspflichten | Änderungen im Bestand der beruflich geführten Betreuungen mitteilen |
| Führungszeugnis | Aktuelles Führungszeugnis und aktuellen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis als berufliche Betreuung vorlegen |
Sollten Sie sich als Berufsbetreuer:in registrieren lassen wollen, melden Sie sich bitte bei den Ansprechpartner:innen
| Ansprechpartner:in | |
|---|---|
| Registrierung | |
Hans-Böckler-Straße 9
E-Mail
Wenn Sie beruflich als Betreuer:in tätig werden wollen, müssen Sie sich vorher erfolgreich registrieren lassen. weiter