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Fachdienst Unterhalt/Forderungen

Wenn Sie Zahlungen an das Amt für Soziale Dienste zu leisten haben, ist der Fachdienst Unterhalt/Forderungen zuständig. Es kann um Sozialhilferückforderungen, Darlehenserstattungen und Unterhalt gehen oder um Kostenbeiträge, die Sie leisten müssen, wenn Ihr Kind stationär untergebracht ist.

Der Fachdienst Unterhalt/Forderungen ist ein stadtzentraler Dienst, der für den gesamten Bereich Bremen und Bremen-Nord zuständig ist.
Wir sind für Sie da, wenn Sie Zahlungen an die Stadt Bremen aus folgenden Gründen leisten müssen:

  • Sie leisten einen Beitrag zu den Kosten der Unterbringung Ihres Kindes in einer stationären Einrichtung
  • Sie sind zur Rückzahlung eines Darlehens aus dem Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege verpflichtet
  • Es besteht eine Rückforderung von Leistungen aus der Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege gegen Sie
  • Sie leisten Unterhalt gegenüber Angehörigen, die im Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege sind

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin (siehe Kontakt).
Unsere Sachbearbeiter setzen Sich dann gerne kurzfristig mit Ihnen zusammen, um Ihr Anliegen zu besprechen.

Fachdienst Unterhalt/Forderungen

Sozialzentrum Vahr/Schwachhausen/Horn-Lehe
Wilhelm-Leuschner-Str. 27a
28329 Bremen