Sie sind hier:
  • Startseite
  • Dienstleistungsübersicht
  • Bearbeitung von Anliegen der Bürger:innen bei Fragen zur senatorischen Dienststelle der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bearbeitung von Anliegen der Bürger:innen bei Fragen zur senatorischen Dienststelle der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Wenn Sie Fragen zur senatorischen Dienststelle der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration oder allgemeine Probleme mit dieser Stelle haben, ist der Bürgerbeauftragte die passende Anlaufstelle.

Für die senatorische Dienststelle der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration gibt es einen Bürgerbeauftragten, an den Bürgerinnen und Bürgern sich wenden können, wenn

  • sie allgemeine Probleme mit der Stelle haben, also beispielsweise Beschwerden und Kritik anbringen möchten.
  • sie allgemeine Hilfestellung zum Umgang mit der Stelle benötigen.

Der Bürgerbeauftragte ist für die Bearbeitung von Fachverfahren und Widersprüchen nicht zuständig. Bürger:innen, die konkrete Auskünfte zu laufenden Verfahren benötigen, müssen sich an die zuständigen Sachbearbeiter:innen wenden.

Voraussetzungen

Es gibt keine besonderen Voraussetzungen, um mit dem Bürgerbeauftragten in Kontakt zu treten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Bürgerbeauftragte nur für allgemeine Fragestellungen zuständig ist und keine Auskünfte zu laufenden Verfahren geben kann.

Bürger:innen, die mit dem Bürgerbeauftragtem in Kontakt treten möchten, können dies

  • telefonisch,
  • durch eine Nachricht per E-Mail oder
  • per Fax tun.

Das Anliegen wird dann aufgegriffen, berechtigten Beschwerden wird im Anschluss nachgegangen. Geäußerte Kritik wird zum Anlass genommen, Abläufe zu verbessern und den Bürgerservice zu optimieren.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Es gibt über den Bürgerbeauftragten bei der senatorischen Dienststelle der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration hinaus verschiedene Zuständigkeiten, die bei der Wahl des richtigen Kontaktes zu berücksichtigen sind:

  • Bei allgemeinen Fragen, Kritik und Beschwerden zum Amt für Soziale Dienste ("AfSD") müssen Bürger:innen sich an die dort zuständigen Bürgerbeauftragten wenden.
  • Bei dem Verdacht auf finanzielle Ungereimtheiten ist der Antikorruptionsbeauftragte des Ressorts  oder die Zentrale Antikorruptionsstelle ("ZAKS") zu kontaktieren.
  • Bei allgemeinen Fragen, Kritik und Beschwerden zu anderen Ressorts und senatorischen Dienststellen sind die dortigen Bürgerbeauftragten zu kontaktieren.
  • Allgemeine Fragen zur Freien Hansestadt Bremen beantwortet das Bürgertelefon Bremen ("BTB") unter der 115 zum Ortstarif.

Wie lange dauert die Bearbeitung

Die Bearbeitungsdauer ist vom individuell eingebrachten Fall abhängig und kann nicht pauschal benannt werden.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Bearbeitung erfolgt kostenfrei.