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Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis

Falls Sie wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden haben, die Ihre Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft einschränken, können Sie diese Einschränkungen als Behinderung amtlich feststellen lassen. Die Behinderung darf nicht nur vorübergehend bestehen, sondern muss länger als sechs Monate andauern.

Bevor ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden kann, muss der Grad der Behinderung ermittelt werden. Zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises muss ein Grad der Behinderung von 50 oder höher festgestellt werden.

Mit der Feststellung werden die Auswirkungen einer oder mehrerer Behinderungen insgesamt festgestellt.

Auf dem Schwerbehindertenausweis sind dann insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) eingetragen.

Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal (Merkzeichen) ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, wie zum Beispiel der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Bremen/Bremerhaven 
  • Der gewöhnliche Aufenthalt ist in Deutschland

Auslandszuständigkeit des AVIB   

Das AVIB ist für folgende außereuropäische Staaten für Anträge im Schwerbehindertenverfahren nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) zuständig:

Lateinamerika/Südamerika; Kanada, Karibik, USA 

In welchen Fällen wird das AVIB tätig?   

Nach § 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch –SGB IX- sind Menschen schwerbehindert, wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das SGB IX somit nur auf Personen in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden.

Von dieser Regelung gibt es zwei Ausnahmen:

  1. Sie sind in der Bundesrepublik steuerpflichtig und benötigen den Nachweis zur Geltendmachung eines sogenannten Schwerbehindertenpauschbetrages im Einkommensteuerrecht 
  2. Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Rentenversicherung – jedoch nur bei Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes 

In diesem Falle müsste ein besonderes Interesse an einer Feststellung glaubhaft gemacht werden.

Sollte sich bei der Überprüfung dann herausstellen, dass eine Schwerbehinderung vorliegt, würde als Nachweis eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt beziehungsweise der Rentenversicherung ausgefertigt.

Ein Schwerbehindertenausweis kann nicht ausgestellt werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Pass/Ausweisersatzpapiere/Aufenthaltsstatus bei nicht EU-Bürgern
  • Untersuchungsunterlagen des Arztes/der Ärzte/Kliniken/Pflegegutachten,

    wenn vorhanden (die Unterlagen sollten nicht älter als 2 Jahre sein) bzw. vollständige Anschriften sowie das letzte Behandlungsdatum

  • Passfoto

    Das Passfoto kann auch eingescannt per Email zugesandt werden.

Nach der Prüfung des Antrages erteilt die zuständige Stelle einen Feststellungsbescheid, in dem

  • die einzelnen Behinderungen, 
  • der Grad der Behinderung und 
  • die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen) 

angegeben werden.

Dieser Bescheid wird auch dann ausgestellt, wenn der festgestellte Grad der Schwerbehinderung weniger als 50 beträgt.

Sollte das zuständige Amt einen Grad der Schwerbehinderung von 50 oder mehr festgestellt haben, besteht der Anspruch auf Aufstellung eines Schwerbehindertenausweises

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Bei einem schwerbehinderten Menschen kommt es oft vor, dass mehrere Gesundheitsstörungen zusammentreffen (Mehrfachbehinderung).

Die Gesundheitsstörungen können unabhängig voneinander bestehen, sich aber auch gegenseitig überschneiden und verstärken. Die wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Gesundheitsstörungen werden bei der Feststellung des Grades der Behinderung berücksichtigt.

Unterstützung beim Erstellen des Antrags bieten:

Sozialverband VdK, Am Wall 196 a, 28195 Bremen, Tel. 0421 1654817

Sozialverband SoVd, Breitenweg 12, 28195 Bremen, Tel. 0421 1638490

Sozialverband SoVd, Barkhausenstr. 22, 27568 Bremerhaven, Tel. 0471  1701905

Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, besteht die Möglichkeit der Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit. Dieses gilt jedoch nur, wenn sie ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Weitere Auskünfte zur Gleichstellung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Der Schwerbehindertenausweis von Verstorbenen ist wieder zurückzugegeben. Eine Kopie der Sterbeurkunde ist dem Ausweis beizufügen.

Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel liegt bei schwerbehinderten Menschen vor, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es ist immer der Einzelfall zu prüfen.

Wie lange dauert die Bearbeitung

Wir bemühen uns, Ihren Antrag möglichst schnell zu bearbeiten. Wir möchten Sie jedoch darüber informieren, dass es trotz aller Bemühungen derzeit leider zu einer längeren Bearbeitungszeit kommt. Grund dafür ist, dass der versorgungsärztliche Dienst im Amt für Versorgung und Integration Bremen - AVIB aufgrund des Ärztemangels nicht in ausreichendem Umfang besetzt ist. Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, ärztliches Personal zu finden und darüber hinaus unsere Prozesse zu optimieren. Aufgrund der durchaus komplexen Materie ist dies aber kein einfaches Vorhaben. Es ist aber unser erklärtes Ziel, möglichst schnell zu kürzeren Bearbeitungszeiten zu kommen. Es ist das gute Recht der Bürgerinnen und Bürger, dass über gesetzlich vorgesehenen Leistungen zügig entschieden wird.
Bedenken Sie bitte, dass aktuell grundsätzlich jeder Antrag nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung der vorliegenden Erkrankungen dem versorgungsärztlichen Dienst des AVIB vorgelegt werden muss, der eine medizinische Beurteilung vornimmt, welcher Grad der Behinderung und welche Merkzeichen zu vergeben sind. Der versorgungsärztliche Dienst des AVIB ist somit für sämtliche medizinische Stellungnahmen des Amtes inklusive des Feststellungsverfahrens einer Behinderung zuständig und für das Verfahren leider auch unabdingbar.
Aufgrund des Personalmangels im versorgungsärztlichen Dienst des AVIB ist aktuell mit einer Bearbeitungszeit von ca. 10 Monaten zu rechnen. Wir möchten nochmal betonen, dass wir dies sehr bedauern und dies nicht unserem Verständnis einer bürgernahen Verwaltung entspricht. Für die lange Wartezeit müssen wir Sie leider um Verständnis und Geduld bitten.
Unterlagen von Bürgern, die an Krebs erkrankt oder berufstätig sind, werden nach vollständigem Eingang in der Regel innerhalb von 3 Wochen vom ärztlichen Dienst ausgewertet. Ausnahme hiervon ist der/die berufstätige Bürger:in, wo bereits eine Anerkennung von mindestens 50 vorliegt. Hier ist der Kündigungsschutz bereits vorhanden.