Der Fachdienst Junge Menschen
Der Fachdienst Junge Menschen nimmt in allen Sozialzentren die Aufgaben des Jugendamtes wahr. Er ist zuständig für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und deren Familien, ebenfalls für junge Erwachsene mit einem Hilfebedarf nach SGB VIII.
Die Jugendgerichtshilfe ist zuständig für strafmündige Jugendliche und Heranwachsende ab 14 Jahren.
Das Sozialzentrum ist zuständig für die Postleitzahlenbereiche 28195, 28203, 28205 und 28215 und zusätzlich für auswärtige Jugendliche im Jugendstrafverfahren.
Unsere Aufgabe ist u. a
Ebenfalls zuständig ist der Fachdienst für die Entwicklung und Umsetzung von Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche nach dem SGB XII.
Bei Fragen zur Kindertagesbetreuung und des Rechtsanspruches für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr wenden Sie sich an die Referatsleitung.
In den Stadtteilen fördern wir Netzwerke und kooperieren mit anderen Institutionen in der Entwicklung präventiver Angebote der Kinder- und Jugendförderung, der Kindertagesbetreuung und im Kinderschutz.
Die Aufgaben der Wirtschaftliche Jugendhilfe, des Fachdienstes Beistandschaften und Unterhalt für Minderjährige sowie der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern (Erziehungsberatung) nimmt für unsere Stadtteile das benachbarte Sozialzentrum Walle – Gröpelingen wahr.
In unserem Sozialzentrum finden Sie für die Gesamtstadt die Amtsvormundschaft und die Adoptionsstelle
Die Zuständigkeit des Fachdienstes Junge Menschen ergibt sich aus der Karte (pdf, 63.7 KB)