Wer im Land Bremen so niedrige Einkünfte hat, dass diese unterhalb des Existenzminimums liegen, hat Anspruch auf ergänzende finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt.
Menschen die Hilfe in besonderen Lebenslagen benötigen, können sich ebenfalls an uns wenden. Nachfolgend sind die wichtigsten Hilfen beschrieben:
Beantragung stationärer Leistungen
Stationäre Hilfen sind im Sozialzentrum 2 - Gröpelingen/Walle- zu beantragen.
a)Krankenhilfe
Die Krankenhilfe umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmitteln und Zahnersatz, Krankenhausbehandlung sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder Linderung der Krankheitsfolgen erforderliche Leistungen.
b)Eingliederungshilfe
Personen, die nicht nur vorrübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind, wird Eingliederungshilfe gewährt.
Maßnahmen der Eingliederungshilfe sind vor allem:
c)Hilfe zur Pflege
Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, ist Hilfe zur Pflege zu gewähren.
Im Rahmen der Hilfe zur Pflege kommen unter anderem folgende Maßnahmen in Betracht:
d)Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Personen mit eigenem Haushalt soll Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gewährt werden, wenn keine der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist.